Der 12-Euro-Mindestlohn kommt! Das haben wir als SPD mit Olaf Scholz im Wahlkampf versprochen und nun im Bundestag am Freitag beschlossen. Durch die einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer:innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben, in Herne profitiert rund jeder fünfte Beschäftigte von dieser Gehaltserhöhung, besonders Frauen.
Dazu erklären Hernes Bundestagsabgeordnete Michelle Müntefering und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA), Patrick Steinbach:
„Endlich: 12 Euro #Mindestlohn! Ein riesiger Schritt für mehr Gerechtigkeit!
Die Haltung der CDU muss kritisiert werden. Denn sie hat sich „heldenhaft enthalten“. Das ist respektlos gegenüber den Menschen, die sehr wenig verdienen.
Für uns als Sozialdemokrat:innen gilt: Wir kämpfen weiter dafür, dass Menschen ihren Lebensunterhalt bestreiten können und ein gutes Auskommen haben. Dafür brauchen wir starke Gewerkschaften und starke Tarife – so kommen wir dauerhaft zu guten Löhnen. Gut, dass wir Arbeitsminister Hubertus Heil dabei an unserer Seite wissen.“
Hintergrund:
Die Anhebung per Gesetz ist einmalig. Danach wird die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden.
Zudem wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ist damit weiterhin möglich.
Darüber hinaus wird es eine spürbare Verbesserung bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber:innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen.
Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragszahlungen, durch die das Risiko der Altersarmut reduziert wird.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und hat sich bewährt. Er hat nachweislich keine negativen Folgen für den Arbeitsmarkt oder das Preisniveau gehabt. Im Gegenteil: Ein höherer Mindestlohn ist ökonomisch sinnvoll, denn er stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die wirtschaftliche Erholung.